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Leichter Einstieg in den Gesundheitsbereich

Durch die Zusammenführung der Pflegefachberufe entsteht ein neues Berufsbild.

 

DER VORTEIL FÜR AZUBIS: Sie können sich auch später für einen Schwerpunkt entscheiden.

Von Aniko Ligeti

 

Die demografische Entwicklung, aber auch der medizinische Fortschritt haben bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass der Bedarf an Pflegepersonal in der Kranken- und Altenpflege gestiegen ist. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Deshalb wurde jetzt die Ausbildung angepasst.

 

ANSTIEG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

 

So hat sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Das Statistische Bundesamt weist für 2017 bundesweit 3,4 Millionen pflegebedürftige Menschen aus. Im Vergleich zu 2015 waren das 19 Prozent mehr. „Diese starke Zunahme ist aber zum großen Teil auf die Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 zurückzuführen“, erklärt Robert Brüderlein, Pressesprecher der Agentur für Arbeit in Regensburg.

 

Dennoch ist davon auszugehen, dass die Zahl weiter zunehmen wird. Darauf verweist auch das Statistisches Bundesamt. Pflegekräfte werden schon heute händeringend gesucht, in Zukunft droht eine Lücke in der Versorgung. „Die Prognosen fallen dabei unterschiedlich aus“, sagt Brüderlein. Klar ist aber, dass sowohl Alten- als auch Krankenpflegekräfte in Zukunft stark gebraucht werden. Sie stellen mehr als ein Viertel der bundesweit 5,9 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen.

 

PFLEGEBERUFEREFORMGESETZ

 

Am 1. Januar 2020 startete die neue Ausbildung nach dem Pflegeberufereformgesetz. Dadurch wurden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Das Ziel ist der Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Zugleich wurden die Inhalte der Ausbildung auf den modernen Stand gebracht. Das Ziel der Reform ist es, die Pflegeberufe durchlässiger zu machen.

 

“PFLEGE 4.0”

 

Die Aufgaben sind vielfältig: „Pflegefachleute betreuen und versorgen Menschen in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Außerdem führen sie ärztliche Anordnungen durch, assistieren bei ärztlichen Maßnahmen, dokumentieren Patientendaten und wirken bei der Qualitätssicherung mit“, erklärt Brüderlein. Digitalisierung und intelligente Technik wie E-Health halten zunehmend Einzug in die stationäre und ambulante Pflege. Darunter fallen zum Beispiel papierlose Pflegedokumentation, elektronische Patientenakten, technische Assistenzsysteme, Telematik, Telecare und medizintechnische Innovationen. Die Technik führt auch zu Veränderungen im Beruf und in der Kommunikation: Um für die „Pflege 4.0“ fit zu sein, müssen sich Pflegefachkräfte daher immer weiterbilden.

 

Pflegefachleute werden drei Jahre lang an Berufsfachschulen ausgebildet. Ist im Ausbildungsvertrag ein entsprechender Vertiefungseinsatz vereinbart, können die Auszubildenden für das letzte Drittel der Ausbildung entscheiden, ob sie die begonnene Ausbildung als Pflegefachleute fortsetzen oder ob sie die Ausbildung neu ausrichten – auf einen Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpfleger. Außerdem kann man die Pflegeausbildung auch als Studium absolvieren.

 

Die Ausbildung von Pflegefachleuten ist grundsätzlich mit BAföG förderfähig. Für den Antrag sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig. Dort wird geprüft, ob ein Anspruch auf Förderung besteht. Kann der Azubi während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit weg ist, kann man die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Besteht ein Anspruch, erhält man Unterstützung zum Lebensunterhalt und weitere Ausgaben wie etwa Fahrtkosten erstattet. Bei der Berechnung kommt es darauf an, wie viel der Azubi und auch die Eltern verdienen. Den Antrag auf BAB stellt man bei der Agentur für Arbeit am eigenen Wohnsitz.